Das Zweckbündnis aus SPD, FWG und Bündnis 90/Die Grünen wollen Demokratie verhindern
Die CDU ist sprachlos über die neuesten Anträge des Zweckbündnisses aus SPD, FWG und Bündnis 90/Die Grünen. Mit einer von ihnen geforderten vorgezogenen Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04. direkt vor der nächsten Ratssitzung wollen sie mit aller Macht die Einstellung des Beigeordneten für Finanzen vorziehen.
Es kommt dem Zweckbündnis offensichtlich nicht auf eine gut überlegte und fundierte Bewerbersichtung an, sondern nur auf die Besetzung um jeden Preis. Ein Bürgerbegehren von uns als FDP, CDU und Piratenpartei mitinitiiert soll nun durch dieses Vorgehen ausgehebelt werden, Bürgerbeteiligung ist bei diesem kontrovers diskutierten Thema folgerichtig ihrerseits nicht erwünscht. Wir wollten in einer sachlichen Debatte mit dem Zweckbündnis aus SPD, FWG und Bündnis 90/Die Grünen während des Bürgerbegehrens politisch um die Fakten und Standpunkte mit den Bürgern öffentlich diskutieren, um die Bürger unmittelbar im Entscheidungsprozess mit einzubeziehen.
Ihre Anträge bestärken die CDU in der Überzeugung, dass es bei der Einstellung eines Beigeordneten und mittelfristig eines zweiten Beigeordneten und Schaffung einer Dezernentenebene rein um Machtkalkül geht. Diese Beigeordneten sollen besetzt werden um einen möglichen gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten ihrerseits Personal zur Seite zu stellen. Zudem will das Zweckbündnis die Hauptsatzung §12 kurzfristig ändern indem der Satz „Der Rat wählt 2 Beigeordnete“ durch „Der Rat wählt einen Beigeordneten“ ersetzt werden soll. Ein sehr durchschaubarer Trick vom Zweckbündnis soll die Bürger im Entscheidungsprozess ausklammern. Wieso geht das? Sie ändern kurzfristig die Hauptsatzung um sie zu einem anderen Zeitpunkt ganz leicht wieder mit ihrer Mehrheit zu ändern auf 2 Beigeordnete.
Dies hat das Zweckbündnis auch bereits angekündigt.
So wird der Versuch gestartet das Bürgerbegehren mit der gestellten Frage auf Änderung der Hauptsatzung und Streichung von 2 Beigeordneten durch deren Anträge im Nachhinein für ungültig zu machen. Es wäre nur fair gewesen, wenn man das Bürgerbegehren bis zum 26.Mai abwarten würde.
Das Bürgerbegehren wurde offiziell erklärt, erst danach kommt das Zweckbündnis an und versucht das Bürgerbegehren zu verhindern mit diesem durchschaubaren Trick. Das Bürgerbegehren ist ein demokratisch legitimes Mittel, es so jetzt versuchen auszuhebeln ist kein guter demokratischer Stil. Das auch mittelfristig zwei Beigeordnete vom Zweckbündnis gewollt sind steht in deren Antrag weiterhin, somit ist die Änderung und deren Rückänderung auf zwei Beigeordnete in der Hauptsatzung die logische Konsequenz derer Anträge. Die CDU bedauert diesen Weg des Zweckbündnisses die Bürger an einer Beteiligung der Entscheidung zu hindern.
Die CDU wird nun zusammen mit der FDP und den Piraten die geforderten Unterschriften zur Einleitung eines Bürgerentscheids zügiger sammeln um diesem machtpolitischen Trick am 28.04. entgegenzuwirken.