CDU Stadtverband Beckum

Dezernentenebene kostet die Beckumer Bürger 400.000 Euro im Jahr

Die CDU lehnt zwei Beigeordnete für Beckum ab

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG haben in der letzten Ratssitzung sowie den Etatberatungen im Haupt- und Finanzausschuß mit knapper Mehrheit die Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle gemäß der Besoldungsgruppe B2 beschlossen.

Gleichzeitig haben sie erklärt, dass auch noch eine zweite Beigeordnetenstelle eingerichtet werden soll, somit eine im Bereich Finanzen und eine im Bereich Bauen/Technik.

Dazu wurde erklärt, dass dies nicht mit Mehrkosten für die Beckumer Bürger verbunden sei.

Die Beckumer CDU lehnt dies kategorisch ab.

 

1.     Zwei Beigeordnete bedeuten gem. § 73 Gemeindeordnung NRW, dass eine Dezernentenebene geschaffen werden muss. Dies ist eine zusätzliche Ebene in der Verwaltungshierarchie zwischen dem Bürgermeister und den Fachbereichsleitern.

2.     Diese Ebene kostet Geld und zwar zusätzlich, denn die Fachbereiche müssen trotzdem besetzt werden. Die zusätzliche Ebene führt zu keiner Verschlankung der Verwaltung, sondern zu einer „Verdickung“. Sie macht Entscheidungswege länger, komplizierter und nicht kürzer und schneller.

3.     Ein Beigeordneter (verheiratet, zwei Kinder) in der Besoldungsgruppe B2 kostet die Beckumer Bürger 129,620, 12 Euro im Jahr, inklusive Beihilfekosten, Versorgungsbezüge und der jährlichen Pensionsrückstellung. Soweit der zweite Beigeordneten (verheiratet, zwei Kinder, langjährige Berufserfahrung) nur in die Besoldungsgruppe A16 eingruppiert wird, bedeutet dies Kosten von 124.530,12  Euro. Beiden  Beigeordneten steht eine Sekretärin/Assistentin zu, deren Personalkosten –inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung- ca. 50.000 Euro im Jahr betragen. Die reinen Personalkosten belaufen sich somit allein auf 355.000  Euro. Dazu kommen die Raum- und Sachkosten für vier Büros von ca. 9.700 Euro (gem. der Kalkulation der Kommunalen Stelle für Verwaltungsmanagement); mithin also 393.800 Euro im Jahr –ohne Fahrzeugkosten. Die obigen drei Fraktionen bestreiten diese Kosten, ohne eigene Zahlen zu nenn, warum wohl?

4.     Zusätzlich zu den jährlichen Kosten, die für acht Jahre (Wahlzeit der Beigeordneten) 3,2 Mio. Euro betragen, müssen einmalig für Pensions- und Beihilferückstellungen 700.000 Euro aufgewandt werden. Summa summarum kostet die Planung der obigen drei Fraktionen die Stadt Beckum 3,9 oder fast 4,0 Mio. Euro.

Der jetzige Kämmerer in Beckum ist als Lebenszeitbeamter in die Besoldungsgruppe A16 eingruppiert. Die CDU wäre bereit gewesen diese Stelle in die Stelle eines Wahlbeamten umzuwidmen. Die obigen Fraktionen waren dazu nicht bereit, sie wollten –ohne Kenntnis eines Kandidaten oder Kandidatin und ohne Ausschreibung der Stelle- sofort eine Vergütung gem. B2 und behaupten, der Unterschied betrage maximal 3.300 Euro im Jahr. Ein A16 Beamter mit Vorerfahrung, verheiratet, 2 Kinder erhält ein Grundgehalt von 5.710,15 Euro brutto  im Monat. Ein B2 Beamter 6.618,14 Euro brutto im Monat. Der Unterschied ist also über 12.000 Euro im Jahr, zu Lasten der Beckumer Bürger, die dies zahlen müssen. Der letzte Beigeordnete im Bereich Finanzen erhielt übrigens auch nur A 16 als Anfangsgehalt, das erst nach einer Bewährungszeit in B 2 umgewandelt wurde.
Übrigens: In Ganz NRW gibt es 40.000 Polizeibeamte, aber nur fünf erhalten B 2.