CDU Stadtverband Beckum

Die Posse um die Genehmigung der Nutzung des Wappen der Stadt Beckum

Eine chronologische Darstellung des Stadtverbandsvorsitzenden Christoph Pundt

Am 06.02.2014 hat die Mitgliederversammlung des CDU-Stadtverbandes Beckum eine Werbelinie beschlossen, die sehr ausführlich von der uns betreuenden Werbeagentur vorgestellt wurde.

Der Vorstand des Stadtverbandes und die Wahlkampfkommission hatten sich vorher mehrfach ausführlich mit dem Thema Wahlkampflinie beschäftigt, u.a. mit der Nutzung  des Stadtwappens.

Ich habe dann am 26.02.2014 telefonisch Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen und angefragt, ob die Stadt Beckum über ein stilisiertes Wappen verfügt, das die Beckumer CDU zu Wahlkampfzwecken nutzen kann. Die Stadtverwaltung erklärte mir daraufhin, dass man in der Vergangenheit ein solches „Wappen“ hatte (der blaue Würfel), heute aber nicht mehr darüber verfügen würde. Dies sei auch unnötig, weil der Bundesgerichtshof im Jahre 2002 entschieden hätte, das Vereine und auch Parteien das offizielle Stadtwappen nutzen könnten, wenn durch die Nutzung kein behördlicher Eindruck entstehen würde. Ich solle doch bitte ein Muster einreichen und dann würde die Stadtverwaltung über eine Genehmigung entscheiden.

Ich habe daraufhin, der Stadtverwaltung beispielhaft das Muster einer Erstwählerpostkarte übersandt, auf der die Kombination des Stadtwappens mit dem CDU-Schriftzug und der stilisierten Deutschlandfahne abgebildet war.

Einen Tag später am 27.02.2014 erhielt ich per E-Mail die Genehmigung der Nutzung des Stadtwappens mit folgendem Text:

Da durch die Art der Nutzung eine Zuordnungsverwirrung im vorliegenden Fall ausgeschlossen ist, erteile ich – in Absprache mit dem Bürgermeister – dem CDU-Stadtverband Beckum hiermit die Genehmigung zur Nutzung des Stadtwappens für den angefragten Zweck in der dargestellten Art und Weise,

 

Eine Erlaubnis für eine anderweitige Nutzung ist hiermit nicht verbunden.

 

Bitte lassen Sie das "Wappenrot" im "Farbton HKS 14" (HKS 14/RAL 3020/CMYK 0|100|100|0/Pantone 485) darstellen und lassen Sie bitte die Darstellung noch soweit optimieren, dass eine Verpixelung ausgeschlossen ist.

 

 

Diese E-Mail habe ich dann an unsere Werbeagentur weitergeleitet. Diese wandte sich daraufhin ebenfalls per E-Mail an die Stadtverwaltung Beckum und teilte mit, dass Sie die betreuende Werbeagentur für die gesamte Werbekampagne der CDU Beckum sei und bat um Übersendung des Stadtwappens in einer hochauflösenden Grafikform. Dieser Bitte kam die Stadtverwaltung nach.

 

Anscheinend am 10.04.2014 (das genaue Datum wurde mir von der Stadtverwaltung nicht mitgeteilt) beschwerten sich die Herren Koch (SPD) und Stöppel (FWG) massiv bei der Stadtverwaltung, dass die Beckumer CDU unberechtigterweise das Stadtwappen auf Plakaten für den Kommunalwahlkampf nutzen wolle. Es wurde u.a. mit einer Wahlanfechtungsklage gedroht. Diese Beschwerden sollen auch schriftlich vorgebracht worden sein, dieser Schriftverkehr wurde mir auch nicht durch die Stadtverwaltung zugänglich gemacht.

 

Die Stadtverwaltung teilte mir dann am gleichen Tage dann mündlich mit, dass es Probleme wegen der Wappennutzung mit anderen Fraktionen und Parteien gäbe, dass hätte man gar nicht gedacht. Weiter teilte man mir telefonisch mit, die erteilte Genehmigung  der Nutzung des Wappens habe sich selbstverständlich nur auf die Erstwählerkarte bezogen.

Ich solle doch bitte jetzt eine Genehmigung für die Nutzung des Wappens für Flyer und Plakate beantragen. Diesem Wunsch bin ich selbstverständlich sofort nachgekommen.

 

Mit schriftlichem Bescheid vom 14.04.2014 wurde  dann die angeblich  rückwirkend beantragte Genehmigung versagt und behauptet, die Beckumer CDU habe das Wappen über die Genehmigung hinaus genutzt. Zu diesem Zeitpunkt war kein Plakat oder Flyer veröffentlicht worden. Das im Internet kursierende Foto eines Wahlplakates „steht“ bei mir im Wohnzimmer.

 

Begründet wurde die Ablehnung der Genehmigung damit, dass die anderen Parteien auf Grund der Kürze der Zeit das Wappen für den Wahlkampf nicht nutzen könnten.

 

Telefonisch wurde mir weiter mitgeteilt, dass vier Juristen und der Städte- und Gemeindebund den Fall geprüft hätten. Die CDU Beckum hätte zwar grds. das Recht das Stadtwappen –nach Genehmigung-  zu nutzen, aber in diesem Falle sei das wegen der Gleichbehandlung mit den anderen Parteien nicht möglich. Im Übrigen wurde die Stadtverwaltung von dem Städte- und Gemeindebund darauf hingewiesen, dass Sie die übrigen Parteien über die Wappennutzung im Februar hätte informieren müssen, dann hätten diese genug Zeit zur Reaktion gehabt.

 

Soweit der Sachverhalt.

 

Und nun einige persönliche Anmerkungen:

 

1.     Ich bin noch in einem Alter, in dem ich mich an den Inhalt von Telefonaten erinnern kann, ich weiß also, was ich mündlich beantragt habe. Warum sollt ich auch nur einen Antrag für eine Erstwählerkarte stellen, wohl wissend, dass das Stadtwappen auch auf den Flyern und Plakaten erscheinen soll. Diese Ansicht wird durch den E-Mail Verkehr der Stadtverwaltung und unserer Werbeagentur unterstrichen.

2.     Wir, die Beckumer CDU hätten das Stadtwappen als Zeichen unserer Verbundenheit mit der Stadt Beckum und allen vier Ortsteilen gerne genutzt. Welches Problem damit die Herren Koch und Stöppel haben ist mir unklar. Sind Sie sauer, weil Sie selber nicht auf diese Idee gekommen sind? Geht es nur darum einem im übertragenen Sinne vors Schienenbein zu treten – frei nach dem Motto, entweder wird der Leiter der Stadtverwaltung beschädigt oder die CDU?

3.     Keines der Plakate oder Flyer erweckt einen irgendwie behördlich gearteten Eindruck, sondern hat klar werbenden Charakter.

4.     Die CDU Beckum hat kein Wappen unberechtigt genutzt, wir haben eine Genehmigung wie besprochen und nach dem „verobjektiviertem Empfängerhorizont“ kommt es darauf an, wie ich die Genehmigung vom 27.02.2014 verstehen durfte und nicht, was die Stadtverwaltung gemeint hat.

5.     Die Drohung der Herren Stöppel und Koch mit einer Wahlanfechtungsklage ist völlig überzogen und schießt weit über das Ziel hinaus. Hätte dies Parteien bei der Wahl gut abgeschnitten, hätte es keine Klage gegeben – hätten Sie schlecht abgeschnitten, hätten bei Neuwahlen (wenn ein Gericht dies so entschieden hätte(wegen eines 5 cm großen Stadtwappen auf einem DIN A1 Plakat)) die Beckumer und Beckumerinnen bestimmt SPD und FWG gewählt.

6.     Warum das Wappen der alten Gemeinde Neubeckum nicht genutzt werden darf entzieht sich meiner Kenntnis.

7.     Es wurde keine nachträgliche Genehmigung beantragt, sondern eine, bevor Werbematerialen in die Öffentlichkeit gelangten.

8.     Wir werden die Plakate nun mit einem Aufkleber versehen und die Flyer sind erst seit gestern im Druck.

9.     Unnötig zu erwähnen, dass  weder Herr Koch noch Herr Stöppel mit mir das Gespräch gesucht haben. Ich habe versucht mit Beiden Kontakt aufzunehmen, was nur im Falle von Herrn Koch gelungen ist.

10. Falls bestimmte Gruppen nun in Beckum erzählen, ich wäre zu doof eine Genehmigung zu beantragen, werde ich das überleben

11.  Summa summarum: Ein unnötiger Aufreger