CDU Stadtverband Beckum

Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen

Konexität der Inklusion. Das Land bessert sein Angebot nach

 In der letzten Sitzung des Stadtrates Beckum schlug die Verwaltung dem Rat vor, sich einer Kommunalverfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht Münster gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz anzuschließen.

 Im Kern geht es um folgendes:

„Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sollen grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Eltern sollen jedoch für ihr Kind auch weiter die Förderschule wählen können.“

Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/

Die Forderung nach einem gemeinsamen Lernen von Behinderten und Nichtbehinderten unterstützt auch die CDU Beckum. Bereits in seiner Haushaltsrede 2013 ging unser Fraktionsvorsitzender Pundt auf dieses Thema ein. Auch in seiner Haushaltsrede 2014 forderte er alle Fraktionen auf sich dem Thema der Inklusion intensiv und konstruktiv zuzuwenden. Die CDU Fraktion hat mit der Stellv. Bürgermeisterin und Vorsitzenden des Schul- und Kulturausschusses Resi Gerwing eine kompetente Fachfrau in ihren Reihen.

 Doch wie soll die Inklusion bezahlt werden? Die Kosten für den behindertengerechten Umbau der Schulen müssen finanziert werden. Hier geht es konkret um die Sach- und Investitionskosten und um die Personalkosten für die sogenannten Integrationshelfer.

Nun rückt das Thema Konnexität in den Mittelpunkt. Ins Westfälische übersetzt bezeichnet heißt das wohl:

„Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen“.

Ein beauftragter Gutachter konnte in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur eine „erste Orientierung“ liefern. Er wies ausdrücklich daraufhin, dass seine ermittelten Kosten nicht alle Faktoren umfasst und sein Gutachten nicht repräsentativ ist. Trotzdem bot das Land NW den Gemeinden für die Umsetzung der Inklusion einen Festbetrag an. Die tatsächlichen Kosten blieben bei den Kommunen hängen. Erst später sollte eine Evaluierung stattfinden. Auch dabei war nicht sicher, welchen Kostenanteil das Land dann übernehmen wollte. Ein Beispiel: Der Städte- und Gemeindebund NW rechte vor, dass pro Jahr und Schule nur 4.350 Euro zur Verfügung stehen, um den Umbau zu finanzieren. Eine wesentliche Forderung der CDU Fraktion Beckum war deshalb eine rückwirkende Kostenerstattung.
Deshalb schloss sich die CDU dem Vorschlag der Verwaltung an, sich an einer Kommunalverfassungsbeschwerde zu beteiligen. Bis zum 20.02.14 hatten bereits 199 Kommunen ihre Beteiligung zugesagt. Hier wird deutlich, dass sich die kommunale Familie einig ist in ganz Nordrhein-Westfalen ähnliche Bedenken bestehen.

 Nun scheint das Druckmittel der Kommunalverfassungsbeschwerde bei den Verantwortlichen der Landesregierung ein Umdenken bewirkt zu haben. Das Land hat sein Finanzierungsangebot deutlich nachgebessert und zwar soweit, dass der Städte- und Gemeindebund eine Annahme des Vorschlags empfiehlt.
Gut, dass die CDU Fraktion hier klare Kante gezeigt hat und sich nicht von anderen Stimmen, die von einem fairen Angebot sprachen, hat überrumpeln lassen.

Das Ergebnis ist gut für die Schüler, Lehrer und Eltern in Beckum. Es bietet nun Handlungssicherheit das Thema der Inklusion jetzt auch endlich als schulpolitisches Projekt anzugehen.